Beitragsordnung

Die Finanzierung des Vereins erfolgt über Mitgliedsbeiträge sowie Förder- und Sponsorenmittel.

Zu Beiträgen im Sinne dieser Beitragsordnung sind natürliche wie juristische Mitglieder des Vereins „Westwind – Wir Nordrhein-Westfalen in Berlin“ verpflichtet.

1) Natürliche Personen zahlen einen jährlichen Beitrag in Höhe von 120,00 € (pro Monat 10,00 €).

2) Von Eheleuten und Paaren, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenleben, wird, wenn beide die Mitgliedschaft wollen, ein Familienbeitrag von
180,00 € (pro Monat 15,00 €) erhoben.

3) Eine hiervon abweichende Regelung in Härtefällen kann der Vereinsvorstand auf besonderen Antrag treffen.

4) Juristische Personen zahlen einen jährlichen Beitrag in Höhe von 600,00 €.

5) Personen, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen einen jährlichen Beitrag in Höhe von 60,00 € (pro Monat 5,00 €).
Nach Vollendung des 30. Lebensjahres gelten die Regelungen aus § 3 Abs. 1-3 und 6.

6) Die Beiträge werden jährlich erhoben. Neumitglieder (Nätürliche Personen) zahlen ab dem Monat des Eintritts den anteiligen Jahresbeitrag. Im Einzelfall kann der Vorstand eine hiervon abweichende Zahlungsweise vereinbaren.

Die Beitragsordnung wird jeder ordentlichen Mitgliederversammlung zur Überprüfung vorgelegt.

(Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 10. März 2008, geändert am 3. Juli 2008, geändert am 14. Mai 2014, am 27. Juni 2022 und am 5. März 2024)